Wir sind als Privatklinik nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO) konzessioniert. Darüber hinaus sind wir beim Verband der privaten Krankenversicherungen als Privatklinik geführt.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können bei uns generell als Selbstzahler oder mit einer Zusatzversicherung für stationäre Chefarztbehandlung behandelt werden.
Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme sind wir gerne für Sie da.
Informieren Sie sich dazu auch gerne in unserem Kurzvideo: