Wir sind als Privatklinik nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO) konzessioniert. Darüber hinaus sind wir beim Verband der privaten Krankenversicherungen als Privatklinik geführt.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können generell als Selbstzahler oder mit einer Zusatzversicherung für stationäre Chefarztbehandlung bei uns behandelt werden.
Informieren Sie sich dazu auch gerne in unserem Kurzvideo:
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie vorab und individuell bei der Erstellung einer Kostenübernahmeklärung. Sollte es nach Abschluss Ihrer Behandlung in unserer Klinik zu Leistungskürzungen durch Ihre Kostenträger kommen, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch hier mit fundierten Argumentationen, um eine vollumfängliche Kostenerstattung für Sie zu erzielen.