Das Thema Cannabis wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert – sowohl im Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung als auch im Hinblick auf die medizinische Verwendung. Für die Schlafmedizin ist dabei eine klare Unterscheidung wichtig: Die gesellschaftlich-politische Debatte um die generelle Freigabe von Cannabis bewerten wir kritisch und mit der notwendigen Distanz. Der mögliche Einsatz von Medizinal-Cannabis bei Schlafstörungen hingegen erfordert eine sachliche und streng wissenschaftliche Betrachtung.
Aktuelle Einschätzung
Die wissenschaftliche Datenlage zum Einsatz von Cannabis bei Schlafstörungen ist bislang begrenzt und teilweise widersprüchlich. Auch unsere eigenen praktischen Erfahrungen sind gering, obwohl Patientinnen und Patienten gelegentlich nach einer entsprechenden Verordnung fragen. Laut den derzeit gültigen Verordnungsrichtlinien darf Medizinal-Cannabis nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden – und zwar erst dann, wenn alle etablierten Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind und eine sorgfältige ärztliche Prüfung erfolgt ist.
Bei Schlafstörungen bedeutet das: Eine Verordnung kann nur nach einer fundierten Diagnostik und leitliniengerechten Therapie in Betracht gezogen werden.
Unsere Haltung bei Somnolab
Wir sehen Cannabis nicht als Standardtherapie bei Schlafstörungen. Eine Anwendung kann nur erwogen werden, wenn bewährte Verfahren – wie kognitive Verhaltenstherapie, Schlafhygienemaßnahmen oder zugelassene Medikamente – keine ausreichende Wirkung zeigen.
Unser Ansatz bleibt neutral und faktenbasiert: Wenn Patientinnen oder Patienten nach umfassender Aufklärung über Nutzen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen ausdrücklich den Wunsch äußern, prüfen wir dies individuell und verantwortungsbewusst. Im Zentrum stehen dabei stets die medizinische Sorgfalt und der Schutz der Patientinnen und Patienten.
Fazit
Cannabis kann allenfalls eine letzte therapeutische Option darstellen – niemals jedoch ein Ersatz für bewährte und wissenschaftlich geprüfte Verfahren. Wir orientieren uns dabei konsequent an der aktuellen Forschung und den gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Bei Fragen oder Interesse an einer individuellen Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – vereinbaren Sie einfach einen Termin.